Beim Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Erben sind die Vorschriften zur Betriebsübernahme (OR 333) zu beachten.
Weiterführende Informationen
- Betriebsübernahme | betriebsuebernahme.ch
Informationen zum Arbeitgebertodsrecht in der Schweiz
Beim Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Erben sind die Vorschriften zur Betriebsübernahme (OR 333) zu beachten.