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Arbeitgebertod

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Fortsetzung Arbeitsverhältnis

Rechtsgebiet:
Arbeitgebertod
Stichworte:
Arbeitgebertod
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übergang auf die Erben

Das Arbeitsverhältnis erlischt nicht und geht von Gesetzes wegen (Universalsukzession) auf die Erben des Arbeitgebers über.

Unternehmensumwandlung

Je nach Rechtsform, die der verstorbene Unternehmer führte, und den Absichten der Erben (Betriebsweiterführung oder Liquidation bzw. Geschäftsaufgabe) kann sich eine Neuordnung der unternehmerischen Grundlage aufdrängen. Seit Inkraftsetzung des Fusionsgesetzes (FusG) und Realisation der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) ist die Betriebsweiterführung nach dem Unternehmertode weit weniger gefährdet als früher.

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